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   BFH, 01.12.2021 - II B 34/21   

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https://dejure.org/2021,56227
BFH, 01.12.2021 - II B 34/21 (https://dejure.org/2021,56227)
BFH, Entscheidung vom 01.12.2021 - II B 34/21 (https://dejure.org/2021,56227)
BFH, Entscheidung vom 01. Dezember 2021 - II B 34/21 (https://dejure.org/2021,56227)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    ErbStG § 3 Abs 2 Nr 4, ErbStG § 9 Abs 1 Nr 1 Buchst f, ErbStG § 37 Abs 14, StUmgBG
    Abfindung für den Verzicht auf eine behauptete Erbenstellung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 Abs 2 Nr 4 ErbStG 1997 vom 23.06.2017, § 9 Abs 1 Nr 1 Buchst f ErbStG 1997 vom 23.06.2017, § 37 Abs 14 ErbStG 1997 vom 23.06.2017, StUmgBG
    Abfindung für den Verzicht auf eine behauptete Erbenstellung

  • IWW

    § 115 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § ... 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1 FGO, § 3 Abs. 2 Nr. 4 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG), § 3 Abs. 2 Nr. 4 ErbStG, § 3 Abs. 1 ErbStG, Art. 4 Nr. 2 StUmgBG, Art. 11 StUmgBG, Art. 4 Nr. 8 StUmgBG, § 37 Abs. 14 ErbStG, § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. f ErbStG, Art. 4 Nr. 3 StUmgBG, § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO, § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 119 Nr. 3 FGO, Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG), Art. 103 Abs. 1 GG, § 76 Abs. 2 FGO, § 163 der Abgabenordnung (AO), § 227 AO, § 135 Abs. 2 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Abfindung für den Verzicht auf eine behauptete Erbenstellung

  • rewis.io

    Abfindung für den Verzicht auf eine behauptete Erbenstellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abfindung für den Verzicht auf eine behauptete Erbenstellung

  • rechtsportal.de

    Verzicht auf eine behauptete Erbenstellung; Einkommensteuerrechtliche Behandlung einer Abfindung

  • datenbank.nwb.de

    Abfindung für den Verzicht auf eine behauptete Erbenstellung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das vergleichsunwillige Gericht - und die gerichtliche Hinweispflicht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abfindung für den Verzicht auf eine behauptete Erbenstellung

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2022, 740
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 25.05.2021 - II B 87/20

    Keine Zusammenschau bei Erwerb von Geschwistern

    Auszug aus BFH, 01.12.2021 - II B 34/21
    Eine klärungsbedürftige Rechtsfrage wird dagegen nicht aufgeworfen, wenn die streitige Rechtsfrage offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das Finanzgericht (FG) getan hat, die Rechtslage also eindeutig ist (ständige Rechtsprechung, z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30.06.2020 - II B 90/19, BFH/NV 2020, 1279, Rz 3, und vom 25.05.2021 - II B 87/20, BFH/NV 2021, 1208, Rz 3, jeweils m.w.N.).

    Dieselben Grundsätze gelten für die Erforderlichkeit einer Entscheidung des BFH zur Fortbildung des Rechts nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1 FGO als Unterfall der grundsätzlichen Bedeutung (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2021, 1208, Rz 5, m.w.N.).

    Insbesondere sind Ausführungen dazu erforderlich, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Beantwortung der Rechtsfrage zweifelhaft und umstritten ist (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2021, 1208, Rz 4, m.w.N.).

  • BFH, 04.05.2011 - II R 34/09

    Zur Erbschaftsteuerpflicht der Abfindung an einen weichenden Erbprätendenten

    Auszug aus BFH, 01.12.2021 - II B 34/21
    Bis zur Neuregelung erfüllten Abfindungen an den sog. Erbprätendenten nicht die Voraussetzungen des § 3 Abs. 2 Nr. 4 ErbStG (BFH-Urteil vom 04.05.2011 - II R 34/09, BFHE 233, 184, BStBl II 2011, 725).
  • BFH, 30.06.2020 - II B 90/19

    Rechtsprechung zum einheitlichen Erwerbsgegenstand im Grunderwerbsteuerrecht -

    Auszug aus BFH, 01.12.2021 - II B 34/21
    Eine klärungsbedürftige Rechtsfrage wird dagegen nicht aufgeworfen, wenn die streitige Rechtsfrage offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das Finanzgericht (FG) getan hat, die Rechtslage also eindeutig ist (ständige Rechtsprechung, z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30.06.2020 - II B 90/19, BFH/NV 2020, 1279, Rz 3, und vom 25.05.2021 - II B 87/20, BFH/NV 2021, 1208, Rz 3, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 28.07.2022 - II B 98/21

    Wirtschaftliche Einheit i.S. des § 2 Abs. 3 Satz 1 GrEStG bei teilweiser

    Eine klärungsbedürftige Rechtsfrage wird dagegen nicht aufgeworfen, wenn die streitige Rechtsfrage offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das FG getan hat, die Rechtslage also eindeutig ist (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 01.12.2021 - II B 34/21, BFH/NV 2022, 330, Rz 4, m.w.N.).
  • BFH, 30.06.2023 - I B 60/22

    Darlegungsanforderungen hinsichtlich Besetzungsrüge

    Eine klärungsbedürftige Rechtsfrage wird dagegen nicht aufgeworfen, wenn die streitige Rechtsfrage offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das FG getan hat, die Rechtslage also eindeutig ist (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 01.12.2021 - II B 34/21, BFH/NV 2022, 330; in BFH/NV 2022, 1063).
  • BFH, 04.01.2023 - XI B 51/22

    Besteuerung von Umsätzen aus dem Betrieb von Geldspielautomaten nicht

    Eine klärungsbedürftige Rechtsfrage wird dagegen nicht aufgeworfen, wenn die streitige Rechtsfrage offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das Finanzgericht getan hat, die Rechtslage also eindeutig ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 01.12.2021 - II B 34/21, BFH/NV 2022, 330, Rz 4; in BFH/NV 2022, 1063, Rz 7; jeweils m.w.N.).
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